S Tesla verliert Rechtsstreit um Autopiloten-Sicherheit in Deutschland! – ElektroautosNews.de

Tesla verliert Rechtsstreit um Autopiloten-Sicherheit in Deutschland!

Bist du neugierig, wie Tesla in Deutschland einen Rechtsstreit um die Sicherheit seines Autopiloten verloren hat? Lass uns eintauchen!

Landgericht Traunstein bezeichnet Teslas Autopiloten als "mangelhaft"

Im Streit um die Sicherheit seines Autopiloten hat der US-Elektroautobauer Tesla in Deutschland eine Niederlage kassiert. Das Landgericht Traunstein bezeichnete die automatische Steuerung eines Model 3 als „mangelhaft“ und nicht für „die gewöhnliche Verwendung geeignet“.

Tesla-Kunde erleidet unerwartete Phantombremsungen! 🚗

Ein Tesla-Kunde hatte aufgrund unerklärlicher Phantombremsungen seines Elektroautos vor Gericht geklagt. Diese plötzlichen Bremsmanöver traten auf, obwohl kein erkennbarer Grund dafür vorlag. Trotz Teslas Argumentation, dass das Fahrzeug technisch einwandfrei funktioniere, entschied das Gericht, dass der Autopilot mangelhaft sei und nicht den Standards entspreche, die für ein Fahrzeug dieser Preisklasse zu erwarten seien. Der Kunde berichtete von Situationen, in denen das Fahrzeug ohne Vorwarnung beim Ein- und Ausfahren von Tunneln oder in der Nähe größerer Fahrzeuge unerwartet abbremste. Diese Beschwerden blieben zunächst unbeachtet, bis der Kunde schließlich den Rechtsweg einschlug. Um die Vorwürfe zu überprüfen, wurde ein Gutachter beauftragt, der das Fahrzeug auf Autobahnen testete. Dabei dokumentierte er mit Kameras im Innenraum des Autos die Vorfälle von Phantombremsungen. Nachdem der Gutachter mehrere unerklärliche Bremsmanöver erlebte und sich dadurch gefährdet sah, brach er den Test ab. Er stellte fest, dass die weitere Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum aufgrund der Sicherheitsrisiken nicht mehr möglich sei. Das Gerichtsurteil bestätigte die Gefahren, die von Teslas Autopiloten ausgehen können. Anwalt Christoph Lindner betonte, dass die Hardware 3.0 des Autopiloten erhebliche Sicherheitsmängel aufweise und nicht den Standards entspreche, die für Fahrzeuge dieser Preisklasse gelten. Aufgrund der gravierenden Sicherheitsbedenken entschied der klagende Tesla-Fahrer, in Berufung zu gehen. Er forderte nicht nur eine Nachbesserung des Fahrzeugs, sondern auch die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder ein neues, fehlerfreies Fahrzeug zu erhalten. Das Oberlandesgericht München wird nun über den Fall entscheiden müssen, um festzulegen, welche Konsequenzen Tesla aufgrund der mangelhaften Autopiloten-Funktionen tragen muss.

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